David Betthaus
David Betthaus berät schwerpunktmäßig auf den Gebieten des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie des Gesellschaftsrechts.
David Betthaus ist seit Mai 2024 für die Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig.
Seit 2023 ist Herr Betthaus Rechtsanwalt und war zunächst in einer auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzleiboutique tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster.
No-Poaching-Absprachen im Kartellrecht – Unterschätzte Gefahr für Unternehmen?
In den letzten Jahren sind sogenannte „No Poaching“-Absprachen vermehrt ins Visier der Kartellbehörden geraten. Doch was steckt genau dahinter …