Navigation überspringen

Massenentlassung: BAG-Urteile April 2026 zur Verfahrensreihenfolge

9. April 2026

Auf die Verfahrensreihenfolge kommt es an

Mit zwei Urteilen vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22) hat das Bundesarbeitsgericht eine für die Praxis bedeutsame Klarstellung getroffen: Die Wirksamkeit von Kündigungen im Rahmen einer Massenentlassung hängt entscheidend davon ab, ob das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren — insbesondere die Reihenfolge von Konsultation und Anzeige — korrekt eingehalten wurde.

Was das BAG entschieden hat

Fehlt eine erforderliche Massenentlassungsanzeige vollständig, oder wird sie erstattet, bevor das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist, kann die ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beenden.
Nicht jeder Verfahrensfehler führt jedoch automatisch zur Unwirksamkeit: Die bloß unterlassene Übermittlung einer Abschrift nach § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist nach der Entscheidung 6 AZR 155/21 für sich genommen kein zur Unwirksamkeit führender Fehler.

Einordnung: Europäischer und nationaler Rahmen

Die Urteile stehen im Zusammenhang mit den EuGH-Entscheidungen vom 30. Oktober 2025 in den Verfahren C-134/24 (Tomann) und C-402/24 (Sewel) sowie dem BAG-Beschluss vom 19. März 2026 (Az. 2 AS 22/23). Sie bestätigen eine Linie, die Gerichte in den vergangenen Jahren konsequent verfolgen: Die Massenentlassungsanzeige ist kein bloßer Formalakt. Entscheidend sind die ordnungsgemäße Durchführung des Anzeigeverfahrens und die gesetzlich vorgegebene Abfolge der einzelnen Verfahrensschritte.

Was das für Unternehmen bedeutet

Gerade bei Restrukturierungen, Betriebsschließungen und in Insolvenzsituationen hängt die Wirksamkeit von Kündigungen nicht allein von der wirtschaftlichen Begründung ab — sondern in erheblichem Maße auch von der sauberen Verfahrensdurchführung.
In Kündigungsschutzverfahren liegen hier häufig die zentralen Angriffspunkte.
Die Botschaft für Arbeitgeber ist eindeutig: Wer Konsultations- und Anzeigeverfahren nicht präzise vorbereitet und in der richtigen Reihenfolge durchführt, riskiert die Unwirksamkeit der betroffenen Kündigungen — ungeachtet einer im Übrigen tragfähigen Begründung.
Eine frühzeitige und fundierte arbeitsrechtliche Prüfung ist daher regelmäßig entscheidend, nicht nur im Interesse der Rechtssicherheit, sondern auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Risiken.

Beratung durch Aderhold

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Restrukturierungen, Personalabbaumaßnahmen und Kündigungsprozessen — von der Planung bis zur Umsetzung.
Haben Sie Fragen zu einer geplanten Restrukturierung oder einem laufenden Verfahren? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.