Veranstaltung
Fachtagung Unternehmenssanierung 2026: Dipl.-Kfm. Jens Weber referiert
24. April 2026
Jens Weber referiert überRestrukturierungsplan und Quotenvergleichsrechnung
Am 24. April 2026 spricht Jens Weber, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Standortleiter Frankfurt bei Aderhold und Vorsitzer des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz des IDW (FAS), auf der Fachtagung Unternehmenssanierung in Düsseldorf. Sein Thema: die Anforderungen an den Restrukturierungsplan und an die Quotenvergleichsrechnung — zwei der praxisrelevantesten Fragen in StaRUG-Verfahren.
Warum dieses Thema jetzt
In der Sanierungspraxis entscheidet die Qualität von Restrukturierungsplan und Quotenvergleichsrechnung häufig darüber, ob ein StaRUG-Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die Anforderungen an beide Instrumente sind anspruchsvoll: Der Plan muss rechtlich belastbar sein, die Quotenvergleichsrechnung muss nachweisen, dass kein Gläubigerschlechter gestellt wird als in einer Insolvenz.
Obwohl StaRUG seit Januar 2021 in Kraft ist, bleiben viele Anwendungsfragen in der Praxis offen — und werden durch neue Rechtsprechung und laufende Standardentwicklung kontinuierlich präzisiert. Genau hier setzt Webers Vortrag an.
Jens Weber: Praxis und Standardentwicklung in einer Person
Jens Weber berät bei Aderhold seit mehr als 30 Jahren in Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren — als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Diese interdisziplinäre Kombination ist für Themen wie Restrukturierungsplan und Quotenvergleichsrechnung besonders relevant, da sie juristische Struktur und betriebswirtschaftliche Bewertung gleichzeitig erfordert.
Als Vorsitzer des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz des IDW (FAS) — des Gremiums, das die maßgeblichen Sanierungsstandards in Deutschland erarbeitet und weiterentwickelt —bringt Weber zudem unmittelbares Insiderwissen über den Stand der Standardentwicklung mit. Sein Vortrag auf der Fachtagung ist damit mehr als ein Praxisbericht: Er gibt Einblick in die Fragen, mit denen sich der Fachausschuss selbst beschäftigt.
Session 1: Aktuelles aus dem Werkzeugkasten des IDW
Herr Weber spricht ab 12:15 Uhr in Session 1 „Aktuelles aus dem Werkzeugkasten des IDW", gemeinsam mit WP/StB Janina Poppe (RSM Ebner Stolz). Der Vortrag behandelt die konkreten Anforderungen an den Restrukturierungsplan und an die Quotenvergleichsrechnung im StaRUG-Verfahren.
Das Gesamtprogramm der Fachtagung 2026 umfasst darüber hinaus:
- Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Insolvenzrecht (Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer,Vorsitzender Richter am BGH)
- Bilanz und Ausblick zur Evaluation des StaRUG (RA Prof. Dr.habil. Gerrit Hölzle, GörgRechtsanwälte)
- Zahlungsunfähigkeit: aktuelle Entwicklungen zu Liquiditätsstatus und Beweislastfragen
- Unternehmensbewertung beim Debt-Equity-Swap in der Krise
- Entwicklungen im Sanierungssteuerrecht
- Geschäftsleiterhaftung in der Sanierung (Prof. Dr. Christoph Thole, Universität zu Köln)
- Panel: Rechtliche und regulatorische Herausforderungen beim Einsatz von KI in derUnternehmenssanierung
Die Tagungsleitung liegt bei Prof. Dr. Georg Bitter, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht an der Universität Mannheim. Aderhold ist Partner der Veranstaltung.
Zur Veranstaltung
Die Fachtagung Unternehmenssanierung 2026 findet am 24. April 2026 von 9:00 bis 17:30 Uhr statt, im Hyatt Regency Düsseldorf, Speditionstraße 19, 40221 Düsseldorf. Veranstalter sind der Verlag Dr. Otto Schmidt KG und die IDW Akademie GmbH, Medienpartner ist das Fachmagazin Der Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Sanierungs- und Restrukturierungsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Vertreter von Banken, Investoren und Unternehmensjuristen. Alle Informationen zur Anmeldung: → Zur Fachtagung Unternehmenssanierung 2026
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Fachtagung Unternehmenssanierung?
Die Fachtagung Unternehmenssanierung ist eine jährliche Präsenzveranstaltung, ausgerichtet vom Verlag Dr. Otto Schmidt KG und der IDW Akademie GmbH. Sie behandelt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Sanierungspraxis und richtet sich an Praktiker aus Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Finanzierung.
Was ist ein Restrukturierungsplan nach StaRUG?
Der Restrukturierungsplan ist das zentrale Instrument des Unternehmensstabilisierungs- und-restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Er ermöglicht es Unternehmen, Verbindlichkeiten mit Zustimmung der Gläubigermehrheit zu restrukturieren, ohne ein förmliches Insolvenzverfahren zu eröffnen. An den Plan werden hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt — er muss unter anderem eine Quotenvergleichsrechnung enthalten.
Was ist die Quotenvergleichsrechnung?
Die Quotenvergleichsrechnung ist ein zwingender Bestandteil des Restrukturierungsplans nach StaRUG. Sie zeigt, welche Befriedigung Gläubiger bei Durchführung des Plans erhalten im Vergleich zu dem, was sie im Insolvenzfall erhalten würden. Der Plan darf Gläubiger nicht schlechter stellen als eine Insolvenz — die Quotenvergleichsrechnung ist der Nachweis dafür und damit ein zentrales Akzeptanzkriterium für Gläubiger und Gerichte.
Was ist StaRUG?
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), in Kraft seit 1. Januar 2021, ermöglicht eine gerichtliche oder außergerichtliche Restrukturierung ohne förmliches Insolvenzverfahren — relevant für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig, aber noch nicht insolvenzreif sind.
Was ist der IDW-Fachausschuss Sanierung und Insolvenz?
Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) erarbeitet und aktualisiert die zentralen Sanierungsstandards in Deutschland — darunter IDW S 6 (Sanierungskonzepte) und IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe). Jens Weber ist Vorsitzer dieses Fachausschusses.