Skip navigation

Essays & Notes

Wenn eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist, dann ist eine Briefkastenfirma ein Einzelkaufmann

18. November 2022

Wenn eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist, dann ist eine Briefkastenfirma ein Einzelkaufmann

Mit der Breyer-Entscheidung (C‑582/14) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus ein Nutzer auf die Website eines Anbieters zugreift, ein personenbezogenes Datum ist. Der Bundesgerichtshof folgt dieser Einschätzung (VI ZR 135/13).

Die aktuelle Google-Fonts-Abmahnwelle zeigt, dass diese Einschätzung falsch ist.

Diesen Fall an einem Beispiel erleutert, lesen Sie hier.