Till Vosberg

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Till Vosberg berät in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkten auf Gesellschaftsgründungen und -abwicklungen sowie Gesellschafterstreitigkeiten. Zu seinem Repertoir gehört auch die Beratung bei Nachfolgethemen für Unternehmen einschließlich der Mitarbeiterbeteiligung/MBO, bei Umstrukturierungen – insbesondere von Anwalts- und Steuerberaterkanzleien – sowie im Kirchenrecht. Das Amtsgericht Leipzig bestellt ihn regelmäßig als Insolvenzverwalter. Darüber hinaus wirkt er an außergerichtlichen Sanierungen und Restrukturierungen mit.
Till Vosberg studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Danach arbeitete er von 1996 bis 2000 am Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht der Ruhr-Universität Bochum sowie bei der Rechtsanwaltkanzlei Aulinger. 2000 zog es ihn nach Leipzig, wo er bis 2006 als Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle tätig war. Im Dezember 2006 wechselte er als Rechtsanwalt und Partner zur Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, seit April 2011 Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Till Vosberg ist Aufsichtsratsvorsitzender der börsennotierten Lübke Kelber AG (www.luebke-kelber-ag.de) sowie kooperativen Landwirtschaft KoLa Leipzig eG (www.kolaleipzig.de), mit über 2.000 Mitgliedern. Stellvertretender Vorsitzender ist er im Diakonischen Rat der Diakonie Sachsen.
Seit über 20 Jahren wirkt er ehrenamtlich als Mitglied der Synoden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschland (VELKD) und der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, dort aktuell als Vorsitzender des Finanzausschusses. Seit 2020 ist er Mitglied der Konferenz für Diakonie und Entwicklung des Bundesverbandes Diakonie („Brot für die Welt“).
Feststellung der Zahlungseinstellung und der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz aufgrund einer Gesamtwürdigung von Indizien
Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft
Auskunftsanspruch des mittelbar an Publikumsgesellschaft beteiligten „Quasi-Gesellschafters“ über Mitgesellschafter
Interesse auch des ausgeschiedenen Gesellschafters einer Personengesellschaft an Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses
Beschränkung des Auskunftsanspruchs des Aktionärs auf erforderliche Auskünfte („Porsche“)
Zum Differenzhaftungsanspruch bei der AG („Babcock Borsig“)
Bestellung eines besonderen Vertreters auch in Personengesellschaften, hier: Beirat einer Publikums-KG
Recht der Genossenschaft
Zur Zuständigkeit von Insolvenz- oder Prozessgericht bei Streit über die Massezugehörigkeit von Lohnanteilen
Rechtliche Aspekte typischer Verträge zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken
Schutzbereich eines Vertrags zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem Abschlussprüfer