Patrick Klawa, LL.M. oec.
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Patrick Klawa berät umfassend Unternehmen in Krisensituationen. Das Beratungsspektrum reicht von der außergerichtlichen Restrukturierung, der Vorbereitung und Durchführung von StaRUG-Verfahren bis hin zur Vorbereitung und Durchführung von Insolvenzverfahren, insbesondere als Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren. Daneben berät Herr Klawa bei der Transaktion von Unternehmen in der Krise (Distressed M&A) und im Gesellschaftsrecht.
Patrick Klawa absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft an der Technischen Universität in Dresden und das Magisterstudium „Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht“ an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. 2002 begann er seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter in der Sozietät CMS Hasche Sigle. 2006 wechselte er als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter zur Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, seit April 2011 Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit Januar 2014 ist Herr Klawa Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Patrick Klawa ist Dozent an der Leipzig University of Applied Science (HTWK).
Fördermittel für von Covid-19 gebeutelte Unternehmen
Bereits am 13. März 2020 versprach die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft umfängliche Liquiditätshilfen um diese in Zeiten der Corona-Pandemie stabil zu halten …
ADERHOLD berät slowakischen Waggonbauer Tatravagónka aus Poprad und dessen verbundene deutsche Unternehmen beim Kauf der insolventen WBN Waggonbau Niesky GmbH
Die Verträge zum Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände von der WBN Waggonbau Niesky GmbH i. I. einschließlich des zugehörigen Betriebsgrundstückes …
Beginn der fünfjährigen Nachhaftungsfrist des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten mit der vor Handelsregistereintragung liegenden positiven Kenntnis des Gläubigers von der Herabsetzung der Haftsumme
Auskunftsanspruch über Namen und Anschriften der Mitgesellschafter auch unter Geltung der DSGVO
Zur Schenkungsanfechtung von Zahlungen aufgrund eines gewinnunabhängigen Zahlungsversprechens im Gesellschaftsvertrag an stillen Gesellschafter
Anmerkung zu BGH, 05.07.2018 – XR ZR 139/17, in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR 2019, S. 53f.)
Gesellschaftsvertraglicher Ausschluss des Einsichts- und Prüfungsrechts des Kommanditisten bezüglich des Jahresabschlusses
Kein vorläufiger Rechtsschutz zur Erzwingung der Einreichung einer bestimmten Gesellschafterliste
Anmerkung zu LG Berlin, 10.12.2015 - 23 U 99/15), in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR 2016, S. 555f.
Kein Verstoß gegen Datenschutzrecht durch Übermittlung von Namen und Adressen der mittelbar an Publikums-KG beteiligten Treugeber an andere Treugeber
Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft, Herausgeber: Dr. Jürgen Frodermann und Dirk Jannott
1. Leipziger Restrukturierungstag