Franziska Füßl
Franziska Füßl berät große und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen und sonstigen Personalmaßnahmen, der Vertragsgestaltung für Organe, Führungskräfte und Arbeitnehmer sowie betriebsverfassungsrechtlichen Konflikten. Zudem übernimmt Franziska Füßl die deutschlandweite Vertretung von Arbeitgebern in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen und hält regelmäßig arbeitsrechtliche Fachvorträge für Arbeitgeber.
Franziska Füßl studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach ihrem Referendariat am Landgericht Essen begann sie ihre berufliche Laufbahn 2022 als Rechtsanwältin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeitsrecht in Düsseldorf.
Seit Juli 2025 ist Franziska Füßl als Rechtsanwältin bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf tätig.