[linguise]

Dr. Christian Hoppe

Dr. Christian Hoppe

Dr. Christian Hoppe

Rechtsanwalt

Partner

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund

Die Beratungsschwerpunkte von Christian Hoppe liegen in den Bereichen Bankrecht, strukturierte Finanzierungen, Sanierungs- und Restrukturierungsfinanzierungen und Gesellschaftsrecht.

Christian Hoppe studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Er promovierte zu den „Rechtsgrundlagen und Grenzen ungeschriebener Pflichten des Steuerberaters im Steuerstrafrecht und Steuerbußgeldrecht“ bei Prof. Dr. Ellen Schlüchter in Bochum. Seine anwaltliche Laufbahn begann er 2000 bei Menold & Aulinger und wechselte dann als Rechtsanwalt und Partner zu Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, seit April 2011 Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Christian Hoppe ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung.

  • Bankrechtlichen Vereinigung

  • Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.

  • Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark e.V.

Kommentierung, HGB, Schwerdtfeger/Wachter, Gesellschaftsrecht, Kommentar, 4. Auf. 2025

mehr lesen

Die Abschreibung von Geschäftsguthaben – Theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung in der Genossenschaft

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zeichnet sich durch verschiedene Besonderheiten im Verhältnis zu derjenigen in an deren …

mehr lesen

Kommentierung, GbR, Handbuch des Gesellschaftsrechts, 2. Aufl. 2011

mehr lesen

Zwangsvollstreckung aus einer formularmäßigen Unterwerfungserklärung – Roma lo cuta, causa finita?

BKR 2010 §§ 238 ff.

mehr lesen

Das Kind nicht mit dem Boden ausschütten – Warum die freie Abtretbarkeit von Kreditforderungen nicht zur flächendeckenden Unwirksamkeit von Unterwerfungserklärung unter die sofortige Zwangsvollstreckung führt

BKR 2008, 363 ff.

mehr lesen

Der Umgang der akzessorischen Gesellschafterhaftung in Fällen quotaler Haftungsbegrenzung

BKR 2008, 323 ff.

mehr lesen

Die Haftung des Bankverantwortlichen bei der Kreditvorgabe

BKR 2007, 178 ff.

mehr lesen